Mieterinfos

Wohngeld / Mietzuschuss / WBS

Es gibt verschieden Möglichkeiten staatliche Zuschüsse zu der monatlichen Miete zu beantragen. Die Wichtigsten beschreiben wir Ihnen im Folgenden:

 

Wohngeld

Ein Anspruch auf Wohngeld kann bestehen, sofern Sie keinen Anspruch auf Bundesausbildungs-Förderung (BAföG) oder Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB) haben und keine Sozialleistung erhalten, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden. Solche Sozialleistungen sind beispielsweise  Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),  Sozialgeld, Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter und Kinder- und Jugendhilfe

 

Wohngeldrechner

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/

 

Wohngeldantrag

senstadtfms.stadt-berlin.de/Wohnen/berlin/WoG_1.1

 

Empfänger von Transferleistungen (ALG II)  sind von Wohngeldleistungen ausgeschlossen

Hartz IV-Leistung – Kosten der Unterkunft (ALG II)

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden vom Jobcenter übernommen, soweit sie angemessen sind. Wenn die Kosten für Warmwasser nicht bereits in den Heizkosten enthalten sind, werden diese ebenfalls bezahlt. Strom muss aus dem üblichen Hartz-IV-Regelsatz vom Mieter selbst bezahlt werden. Hinsichtlich der Höhe der Kostenübernahmen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

 

Das Geld für die Miete erhalten Sie vom Jobcenter, d. h. Sie sind selbst für die pünktliche, vertragsgemäße Mietzahlung verantwortlich. 

Soweit in Einzelfällen das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt besteht das Risiko, dass das Jobcenter die Zahlungen einstellt, sofern Sie z. B. Termine beim Jobcenter nicht einhalten. Dies kann dann zu einer Kündigung durch den Vermieter führen.

Mietzuschuss für Mieter in Sozialwohnungen:

Alle Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen (1. Förderweg)  erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung, sofern das anrechenbare Haushaltseinkommen innerhalb der WBS Grenzen liegt und die Mietbelastung aus der Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) mehr als 30% des anrechenbaren Haushaltseinkommens beträgt.

www.mietzuschuss.berlin.de

 

PDF:

www.mietzuschuss.berlin.de/media/de/Mietzuschuss_Sozialwohnungen_Berlin.pdf 

Wer bekommt einen WBS?

Finden Sie heraus, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen würden.

Bitte nutzen Sie hierfür das offizielle Portal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:

 

stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs/wbsformular

>