Sperrmüll
Es ist nicht zulässig Sperrmüll auf Gemeinschaftsflächen im Haus oder auf dem Grundstück zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind in diesem Fall vom Verursacher bzw. von der der Mietergemeinschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu tragen.
Kostenlos ist die Sperrmüllentsorgung auf den Recyclinghöfen der BSR .